Die Ausnahmegenehmigung für Umzüge ist nunmehr bei der Polizei Bremen angesiedelt. Daher ist nicht mehr das ASV, sondern die Polizei Bremen hier Ansprechpartner. Ausgenommen hiervon sind Umzüge in Fußgängerzonen.
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
Aktualisiert am 02.04.2025