Die Ausnahmegenehmigung für Umzüge ist nunmehr bei der Polizei Bremen angesiedelt. Daher ist nicht mehr das ASV, sondern die Polizei Bremen hier Ansprechpartner. Ausgenommen hiervon sind Umzüge in Fußgängerzonen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Umzüge - Informationen und Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremen
Sonderfall: Umzug in Fußgängerzone
Aktualisiert am 02.04.2025