Die vorgelegten Gutachten sollten nicht älter als 18 Monate sein.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
Die Mindestgebühr beträgt 20,00 EUR. Die konkreten Gebühren sind je nach Einzelfall variabel. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Aktualisiert am 10.07.2024