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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung Logistik und Transport

  • Basisinformationen

    Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.

    Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

    • Begründung für die Notwendigkeit der Fahrt
    • Bescheinigung des Veranstalters
    • Sonstige Nachweise
  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

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Aktualisiert am 25.07.2025

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