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Ausnahmegenehmigung wegen Plakatierungsarbeiten Unternehmensstart und Gewerbezulassung

  • Basisinformationen

    Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung für Plakatierungsfirmen, die in der Nähe ihrer „Arbeitsstätte“ ihr Auto abstellen müssen. Bitte teilen Sie uns den Grund für die Plakatierung mit.

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick  - Bei Neuantrag und Verlängerung

    • Kopie des Kfz-Scheines
    • Gewerbeschein
  • Ablauf

    Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus: Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 – 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

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Aktualisiert am 04.11.2025

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