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Ausnahmegenehmigung zum Parken wegen vorübergehender Mobilitätseinschränkung beantragen

  • Mobilität und Fahrzeuge

Sie hatten einen Schlaganfall, Unfall oder eine Operation und sind vorübergehend erheblich in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie aufgrund eines Schlaganfalls, eines Unfalls oder einer Operation vorübergehend erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

    Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum kostenlosen Parken an Parkscheinautomaten und an Parkuhren, zum Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

    Voraussetzungen

    Sie hatten einen Schlaganfall, Unfall oder eine Operation und sind vorübergehend erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt.

  • Ablauf

    • Sie können die Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle senden.
      • Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten einwerfen.

    Weitere Hinweise

    Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

    Diese Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

  • Benötigte Unterlagen

    • formloser Antrag
    • ärztliche Bescheinigung / Attest über die Einschränkung mit Angabe der voraussichtlichen Dauer
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Aufgrund der erforderlichen Prüfungen wird darum gebeten, den Antrag mit einem Vorlauf von 14 Tagen zu stellen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.08.2026

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