Sie hatten einen Schlaganfall, Unfall oder eine Operation und sind vorübergehend erheblich in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Wenn Sie aufgrund eines Schlaganfalls, eines Unfalls oder einer Operation vorübergehend erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum kostenlosen Parken an Parkscheinautomaten und an Parkuhren, zum Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
Sie hatten einen Schlaganfall, Unfall oder eine Operation und sind vorübergehend erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
gebührenfrei
Es gibt keine Fristen.
Aufgrund der erforderlichen Prüfungen wird darum gebeten, den Antrag mit einem Vorlauf von 14 Tagen zu stellen.
Aktualisiert am 05.08.2026