zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Ausstellen einer Geburtsurkunde beantragen

  • Ausweise und Dokumente
  • Geburt

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

  • Basisinformationen

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Kindes. Sie enthält folgende Daten:

    • die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes
    • das Geschlecht des Kindes
    • den Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt
    • die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes

    Aus dem Geburtenregister können Sie folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunde (DIN A4, Standardformat)
    • Geburtsurkundeurkunde (ca. DIN A5, Stammbuchformat)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (mehrsprachig, Formule A)
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister (ab 1958)
    • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (vor 1958)

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register oder als beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eltern oder des Kindes, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Adoption, so wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Urkunde ausgestellt werden.

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von 

    • Personen, die als Kind angenommen worden sind (Adoption).
    • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurden.
    • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 
  • Ablauf

    Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.

    Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Beantragung per Mail

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes.
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • urkunden@inneres.bremen.de
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Geburtsurkunde.

    Beantragung per DE-Mail

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
    • Unsere DE-Mailadressen lauten:
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Beantragung per Post

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit. Dies kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie beides zusammen an das zuständige Standesamt.
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Geburtsurkunde.

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.

    Weitere Hinweise

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Ihren Personalausweis, Reisepass, eID oder eAT (bei schriftlicher Beantragung: Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
      • deren Personalausweis (Original oder Kopie beziehungsweise eID oder eAT) oder
      • Reisepass (Original oder Kopie) und
      • den Personalausweis, Reisepass, eID oder eAT des Vertreters oder der Vertreterin
    • für Geschwister:
      • berechtigtes Interesse glaubhaft machen können
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
    • für andere Personen, das sind auch nähere Verwandte, zum Beispiel Tanten und Onkel:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 15,00 EUR pro Urkunde
    bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.

    Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.
    Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
    Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.

    Informationen zu älteren Geburtenregistern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 04.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm