Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 13.05.24 um 16:00

Wenn in Ihrem Führerschein eine Sehhilfe als allgemeine Auflage eingetragen ist und Sie benötigen eigentliche keine Sehhilfe mehr aufgrund von Augenoperation oder natürliche Augenveränderung, müssen Sie die Auflage "Sehhilfe erforderlich" aus Ihrem Führerschein austragen lassen, um Probleme bei der Verkehrskontrolle zu vermeiden, da dies ein Verstoß gegen eine Auflage darstellt. Das bloße Mitführen des Attestes oder Gutachten des Arztes reicht hier nicht aus.

Dasselbe gilt auch für alle anderen gesundheitlichen Veränderungen, die beispielsweise durch Operationen entstanden sind. Solche Veränderungen der Gesundheit können zu Änderungen der Auflagen/Beschränkungen führen.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Nach operativem Eingriff: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnisverordnung des behandelnden Arztes
  • Altersweitsichtigkeit: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
  • Führerschein
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein (rosa / grau Papier) nicht in Bremen ausgestellt wurde