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Ausweispflichtbefreiung beantragen Ausweise und Dokumente

Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht.

Ab sofort benötigen Siekeinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses amExpress-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

  • Basisinformationen

    Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.

    Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag kann schriftlich beim Bürgeramt, Referat Meldeangelegenheiten, Pfalzburger Str. 69a, 28207 Bremen eingereicht oder persönlich bei einem BürgerServiceCenter abgegeben werden.

    Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.

    Voraussetzungen

    Personen,

    • die nicht am Rechtsverkehr teilnehmen können (z.B. wegen Bettlägerigkeit) oder
    • für die ein Betreuer bestellt ist oder
    • die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von einer oder einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden oder
    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
    • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können,

    können von der Ausweispflicht befreit werden.

    Die Befreiungsgründe müssen schriftlich belegt werden (z.B. Attest).

  • Benötigte Unterlagen

    • Betreuerausweis
      • beziehungsweise öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Beantragung durch eine/n Betreuer:in beziehungsweise einer bevollmächtigten Person. 
        • Ist kein:e Betreuer:in bestellt, genügt die Unterschrift der betroffenen Person auf dem Antrag.
        • Eine vertraute Person kann den Antrag abgeben.
    • bisheriger Ausweis beziehungsweise Pass der/des Betroffenen
    • Bescheinigung des Krankenhauses, Pflegeheims
      • oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich der/die Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann.
        • gegebenenfalls Attest
    • ggf. Attest
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

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Aktualisiert am 08.08.2025

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