Häufig gestellte Fragen

  • Ihre Anfrage hat schriftlich zu erfolgen und wird Ihnen gebührenfrei schriftlich mitgeteilt.

  • Der Grundbuchauszug wird häufig mit den Informationen des Liegenschaftskatasters verwechselt. Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit Lage und Größe beschrieben. Im Grundbuch sind die Eigentümer sowie Lasten und Rechte am Grund und Boden verzeichnet. Das Liegenschaftskataster verweist auf das Grundbuchblatt, dem Bestandsverzeichnis zum Auffinden des Grundbuchblattes beim Amtsgericht - Grundbuchamt.

  • Das Landesamt GeoInformation Bremen führt Eigentümerinformationen lediglich nachweislich. Bitte wenden Sie sich für die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an das zuständige Amtsgericht.