Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
Sie benötigen die Darstellung eines Flurstücks oder eines Grundstücks?
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Basisinformationen
Die Liegenschaftskarte, in Bremen auch als Flurkarte bezeichnet, ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
Sie enthält die zeichnerischen Darstellungen
- der Flurstücke mit Grenzen
- der Bebauung
- der Nutzungsarten
- und topographische Merkmale.
Voraussetzungen
keine
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Ablauf
- Online Abwicklung oder Auftrag per E-Mail, Fax, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung
- Datenlieferung per E-Mail, via FTP-Server (E-Mail mit Download-LINK), per Post oder durch Abholung. In Abhängigkeit zur Datensensibilität werden unterschiedliche Sicherheitsstufen in die Lieferung mit eingebaut.
- Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg.
Weitere Hinweise
- Das Liegenschaftskataster genügt den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem.
- Das Liegenschaftskataster dient als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
- Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
25,00 EUR pro Auszug bis Format DIN A3
60,00 EUR pro Auszug größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Tag bis 5 Tage bei persönlichem Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung: Sofortmitnahme
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Wie kann ich den Auszug beantragen?
Per Fax, per E-Mail oder Online auf www.geo.bremen.de oder nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
Eine telefonische Auftrags-/Antragsannahme ist leider nicht möglich.
Aktualisiert am 25.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.