Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:
Der monatlich festgelegte Bedarf richtet sich zunächst nach der besuchten Schulart.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG besteht für weitere allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 nur, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können, weil z.B. die Schule zu weit entfernt ist.
Wenn Sie eine Berufsfach- oder Fachschule besuchen, um einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen, können Sie auch Förderung erhalten:
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Bei einem Auslandsaufenthalt gibt es Zuschläge zu den Reisekosten für Hin- und Rückreise sowie ggf. für die Auslands-Krankenversicherung.
Die Zuschläge verringern sich, wenn Sie, Ihr Ehegatte/Lebenspartner/in oder Ihrer Eltern ein höheres Einkommen haben.
Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Einkommensteuerbescheid im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Davon sind die nachfolgenden Freibeträge abzuziehen:
Hinweis: Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist die Summe der positiven Einkünfte. Im Ausbildungsförderungsrecht ist das das Bruttoeinkommen abzüglich der
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Elternunabhängiges BAföG: Das Einkommen Ihrer Eltern wird nicht herangezogen, wenn Sie
Als Schüler/in erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Praktika gefördert werden.
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Hinweise für Praktikant/innen:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die außerhalb der EU absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als zwölf Wochen sind.
Generelle Hinweise:
Falsche oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen können strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Änderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse unverzüglich schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen ändert, Sie die Ausbildung wechseln, abbrechen, beenden oder wenn Ihre Geschwister das tun.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die zum erzielten Einkommen beziehungsweise zum Vermögen gemachten Angaben durch Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.
Wenn Sie nicht familienversichert sind.
zum Beispiel
zum Beispiel Kontoauszug
wenn Sie ein Auto haben
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
4 Wochen bis 6 Wochen
Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen die erforderlichen Feststellungen durch das Amt nicht binnen 6 Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen 10 Kalenderwochen geleistet werden, wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.
Aktualisiert am 25.07.2025