Verfahren

Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt treten möchten, können dies

  • telefonisch zu den unter "Zuständige Stelle" genannten Zeiten und Telefonnummern,
  • per E-Mail,
  • per Fax
  • und ggf. auch persönlich nach Terminabsprache tun.

Das Anliegen wird dann gemeinsam besprochen, berechtigten Beschwerden wird im Anschluss nachgegangen. Geäußerte Kritik wird zum Anlass genommen, Abläufe zu verbessern und den Bürgerservice zu optimieren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt über die Bürgerbeauftragten beim Amt für Soziale Dienste hinaus verschiedene Zuständigkeiten, die bei der Wahl des richtigen Kontaktes zu berücksichtigen sind:

  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen müssen Bürgerinnen und Bürger sich an den dort zuständigen Bürgerbeauftragten wenden.
  • Bei dem Verdacht auf finanzielle Ungereimtheiten ist der Antikorruptionsbeauftragte des Ressorts zu kontaktieren.
  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zu anderen Ressorts und senatorischen Dienststellen sind die dortigen Bürgerbeauftragten zu kontaktieren.
  • Allgemein Fragen zur Freien Hansestadt Bremen beantwortet das Bürgertelefon Bremen ("„BTB") unter +49 421 3610 zum Ortstarif.