Wenn Sie Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder allgemeine Probleme mit dieser Stelle haben, ist der Bürgerbeauftragte die passende Anlaufstelle.

Für die senatorische Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gibt es einen Bürgerbeauftragten, an den Bürgerinnen und Bürgern sich wenden können, wenn

  • sie allgemeine Probleme mit der Stelle haben, also beispielsweise Beschwerden und Kritik anbringen möchten.
  • sie allgemeine Hilfestellung zum Umgang mit der Stelle benötigen.

Der Bürgerbeauftragte ist für die Bearbeitung von Fachverfahren und Widersprüchen nicht zuständig. Bürger:innen, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, müssen sich an die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit dem Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Bürgerbeauftragte nur für allgemeine Fragestellungen zuständig ist und keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben kann.