Verfahren

Bürger:innen, die mit dem Bürgerbeauftragtem in Kontakt treten möchten, können dies

  • telefonisch,
  • durch eine Nachricht per E-Mail oder
  • per Fax tun.

Das Anliegen wird dann aufgegriffen, berechtigten Beschwerden wird im Anschluss nachgegangen. Geäußerte Kritik wird zum Anlass genommen, Abläufe zu verbessern und den Bürgerservice zu optimieren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt über den Bürgerbeauftragten bei der senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hinaus verschiedene Zuständigkeiten, die bei der Wahl des richtigen Kontaktes zu berücksichtigen sind:

  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zum Amt für Soziale Dienste ("AfSD") müssen Bürger:innen sich an die dort zuständigen Bürgerbeauftragten wenden.
  • Bei dem Verdacht auf finanzielle Ungereimtheiten ist der Antikorruptionsbeauftragte des Ressorts  oder die Zentrale Antikorruptionsstelle ("ZAKS") zu kontaktieren.
  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zu anderen Ressorts und senatorischen Dienststellen sind die dortigen Bürgerbeauftragten zu kontaktieren.
  • Allgemeine Fragen zur Freien Hansestadt Bremen beantwortet das Bürgertelefon Bremen ("BTB") unter der 115 zum Ortstarif.