Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Befreiung von Schulgeld an Ersatzschulen.
Ersatzschulen sind berechtigt, Schulgeld zu erheben. Sie unterliegen dabei dem Sonderungsverbot, das heißt, dass das Schulgeld nicht so hoch sein darf, dass es Schüler:innen wegen der Besitzverhältnisse der Eltern generell ausschließt.
Ersatzschulen bieten deshalb eine Staffelung des Schulgelds, Geschwisterrabatte oder andere Nachlassmöglichkeiten an.
Abhängig von den Regelungen der konkreten Schule.
Mit der Bitte um Schulgeldbefreiung wenden Sie sich direkt an die jeweilige Schule.
Dort erfahren Sie die weiteren Einzelheiten.
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Aktualisiert am 16.01.2026