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Beglaubigten Auszug aus dem Schiffszertifikat beantragen

  • Register und Kataster

Sie benötigen den beglaubigten Auszug aus dem Schiffszertifikats Ihres Seeschiffes? Wie Sie die Erteilung des Auszugs beantragen, erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Eingetragene Eigentümer eines Seeschiffes können die Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikats beantragen. 

    Voraussetzungen

    • Das Schiff ist im Seeschiffsregister Bremen eingetragen.
    • Sie sind eingetragener Eigentümer des Schiffes.
  • Ablauf

    • Sie stellen einen formlosen. schriftlichen Antrag auf Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikat.
    • Geben Sie den Schiffsnamen und die Registernummer des Schiffes an.
    • Unterschreiben Sie den Antrag und schicken Sie diesen an das Registergericht.
      • Sollten Sie bereits einen alten Auszug vorliegen haben, reichen Sie diesen ebenfalls an das Registergericht zurück.
    • Bei erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat erteilt.
    • Der beglaubigte Auszug aus dem Schiffszertifikat wird Ihnen zugesandt. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Schriftlicher eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikat
    • Angabe des Schiffsnamens und der Registernummer
    • Gegebenenfalls alter Auszug aus dem Schiffszertifikat
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    bis 20,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 26.02.2026

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