Beglaubigten Auszug aus dem Schiffszertifikat beantragen
Sie benötigen den beglaubigten Auszug aus dem Schiffszertifikats Ihres Seeschiffes? Wie Sie die Erteilung des Auszugs beantragen, erfahren Sie hier.
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Basisinformationen
Eingetragene Eigentümer eines Seeschiffes können die Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikats beantragen.
Voraussetzungen
- Das Schiff ist im Seeschiffsregister Bremen eingetragen.
- Sie sind eingetragener Eigentümer des Schiffes.
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Ablauf
- Sie stellen einen formlosen. schriftlichen Antrag auf Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikat.
- Geben Sie den Schiffsnamen und die Registernummer des Schiffes an.
- Unterschreiben Sie den Antrag und schicken Sie diesen an das Registergericht.
- Sollten Sie bereits einen alten Auszug vorliegen haben, reichen Sie diesen ebenfalls an das Registergericht zurück.
- Bei erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat erteilt.
- Der beglaubigte Auszug aus dem Schiffszertifikat wird Ihnen zugesandt.
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Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikat
- Angabe des Schiffsnamens und der Registernummer
- Gegebenenfalls alter Auszug aus dem Schiffszertifikat
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Frist.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 26.02.2026