Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Die Beglaubigung weiterer Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatzes dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorgenommen. Die Behörde muss vom Antragsteller benannt werden können, da sie in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.
Beglaubigungen sind möglich, bei Vorlage
Ausländische Dokumente in anderen als lateinischen Schriftzeichen (bspw. russisch, chinesisch, etc.) ohne Übersetzung können nicht beglaubigt werden.
2,10 EUR
Aktualisiert am 21.02.2025