Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Seit dem 15.11.2023 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin im BürgerServiceCenter Mitte innerhalb der Öffnungszeiten des Express-Schalters (Mo und Do 07.30 bis 17.00, Di und Fr 07.30-12.00 sowie Mi 07.30-13.00) erledigen. Wir bitten Sie, die Bezahlung der Gebühr am Express-Schalter per EC-Karte vorzunehmen.
Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße und im BürgerServiceCenter Nord benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden: