Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen:

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • in besonderen Lebenslagen
  • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind schwerbehinderte/r Arbeitnehmer:in Beamt:in oder Selbstständige/r und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

oder

  • Sie sind Arbeitgeber:in und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

oder

  • Bieten als Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen.
  • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid
  • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge (insgesamt 3 Vergleichsangebote ab einem Preis von 5.000 Euro)