Begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Arbeitgebende beantragen
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
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Basisinformationen
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss oder Personelle Unterstützung)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen.
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Voraussetzungen
Die Person, für die Sie Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.
Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.
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Ablauf
- Über den Online-Service können Sie einen Antrag auf Leistungen zur begleitenden Hilfe stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen.
- Für die Nutzung dieses Onlinedienstes müssen Sie zuerst ein Nutzerkonto anlegen.
- Wie Sie ein Nutzerkonto anlegen, wird Ihnen auf der Seite des Onlinedienstes erklärt.
- Dort finden Sie auch noch weitere Informationen zum Ausfüllen des Onlinedienstes.
- Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
- Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.
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Benötigte Unterlagen
- Feststellungsbescheid der Versorgungsverwaltung über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden
(kann aus Gründen des Datenschutzes direkt von der Person beim Integrationsamt eingereicht werden)
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden
- Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Beamtenverhältnis
(Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)
- Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen
(insgesamt 3 Vergleichsangebote bei Kosten ab 5.000 €)
- Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Dauer der Antragsbearbeitung ist individuell vom Einzelfall abhängig.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.