Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
Online Service Pflegekinderwesen
Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Aktualisiert am 12.11.2025