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Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien Partnerschaft und Familie

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.

  • Basisinformationen

    Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen können sich bei allen persönlichen oder familiären Fragen an die städtischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien – Erziehungsberatung wenden. Dies können zum Beispiel Fragen zu Entwicklung, Erziehung, (familiären) Konflikten oder bei Trennung und Scheidung sein. 

    Mit den Berater:innen werden in der Regel sehr persönliche Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen benötigen. Deshalb unterliegen alle Berater:innen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und auch in anderen Sprachen möglich (bei Bedarf auch mit Unterstützung durch Sprachmittler:innen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen). Es ist ebenfalls möglich, sich auf Wunsch anonym beraten zu lassen.

    Wir sind ein Team von Fachkräften, aus den Bereichen soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Psychotherapie. 

    Anlässe für Beratung können sein:

    • Eltern-Kind-Konflikte
    • Trennung und Scheidung
    • Pubertät
    • Gewalt in der Familie
    • Erziehungsunsicherheit
    • Patchwork-Familien
    • Partnerkonflikte bzgl. Erziehung
    • Geschwisterstreit
    • Medienkonsum (Jugendgefährdende Medien)
    • Probleme in Kindergarten und Schule
    • Psychisch kranke Eltern
    • Soziale Probleme
    • Traumatische Erlebnisse
    • Vernachlässigung
    • Häusliche Gewalt
    • Sexueller Missbrauch
    • Krankheiten, Tod, Trauer
    • Auffälligkeiten in Verhalten und Entwicklung des Kindes
    • Inhaftierte Eltern
    • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit

    Voraussetzungen

    Die Angebote der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien – Erziehungsberatungsstelle steht allen Sorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen zu. Jugendliche können auch alleine, ohne Wissen der Eltern, in die Beratungsstellen kommen. 

    Das Angebot ist kostenfrei und kann bei Bedarf auch anonym in Anspruch genommen werden.

  • Ablauf

    • Wenn Sie einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir haben regelmäßige Telefonsprechzeiten, zu denen Sie uns persönlich erreichen. Sie können uns auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen Sie dann zeitnah zurück.
    • Beratungen finden in der Regel in den Räumen der Beratungsstelle statt. Bei Bedarf ist aber auch eine Beratung per Telefon oder per Videokonferenz möglich.
    • Anmeldungen sind jederzeit möglich. Teilweise kann es jedoch zu Wartezeiten kommen. Jugendliche Selbstmelder werden nach Möglichkeit schneller eingeladen.

    Weitere Hinweise

    • Zwischen Ratsuchenden und Beratern werden in der Regel sehr persönliche und familiäre Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen vertrauensvollen Rahmen benötigen. Alle Berater:innen stehen deshalb unter Schweigepflicht – auch gegenüber dem Casemangement oder anderen Institutionen. 
    • Jugendliche können sich auch ohne Wissen ihrer Eltern an uns wenden.
    • Beratung kann bei Bedarf auch anonym stattfinden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Keine
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der jeweiligen Ratsuchenden, die auf einen Termin warten. Ratsuchende Jugendliche werden nach Möglichkeit schneller eingeladen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 25.07.2025

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