Verfahren

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Sozialzentrum. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden.

Für die Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag  beim örtlich zuständigen Sozialzentrum. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen der Mutter und gesetzl. Vertreter:innen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.