In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Was sieht der Bebauungsplan vor? Muss ich mein Bauvorhaben genehmigen lassen? Wo gebe ich meinen Bauantrag ab?
Mit diesen und anderen Fragen rund um das Thema Bauen können Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Bauordnungsabteilung wenden. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitern der Bauaufsicht beraten, sondern auch Architekten wenden sich oftmals schon vor Einreichung des Bauantrages an die Bauaufsicht.
Die Beratung soll sich nur auf Fragestellungen beziehen, die Gegenstand des bauaufsichtlichen Prüfprogrammes sind oder in den Anwendungsbereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts fallen.
Fragestellungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden fallen, sind direkt mit den jeweiligen Fachbehörden zu klären.
Die Bauberatung kann telefonisch, in Textform oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
Für eine persönliche Bauberatung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.
Die Höhe der Gebühr richtet sich entsprechend des Zeitaufwandes nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.03.01.02 in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung, Tarifziffer 103.00.
Keine Angabe.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 31.01.2025