Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Sie als Lieferant erhalten eine Aufforderung zur Beratung, wenn Besteller zusätzliche Informationen über ein Produkt von Ihnen benötigen.
Besteller aus der öffentlichen Verwaltung können Beratungsanfragen an Sie stellen und Sie zur Beratung auffordern.
Wenn Besteller zusätzliche Informationen zu einem oder mehreren Ihrer Produkte benötigen, können diese eine Beratungsanfrage an Sie richten. Sie erhalten die eingehenden Beratungsanfragen (per Schnittstelle) über das Lieferantencockpit oder über einen anderen Kanal vom Besteller. Beratungsanfragen, die Sie außerhalb des Lieferantencockpits erreichen, können manuell in das Lieferantencockpit überführt werden. Für diesen Fall besteht für Sie die Möglichkeit, im Lieferantencockpit einen Beratungsfall anzulegen. Im Lieferantencockpit erhalten Sie eine Beratungsanfrage in rein textueller Form oder zusätzlich mit einer durch den Besteller erzeugten Warenkorbvorlage. Eine Warenkorbvorlage ist ein durch den Besteller erzeugter Warenkorb, zu dem dieser einen Beratungsbedarf hat. Alle Beratungsanfragen werden im Lieferantencockpit gebündelt und übersichtlich dargestellt.
Eine Beratungsanfrage kann Sie in allen Phasen der Beschaffung erreichen: bei der Bedarfsermittlung, im Bestellprozess und in der Nachlaufphase. Unter Umständen ist die Option „keine Bestellung ohne Beratung“ vorgesehen, sodass Sie für (komplexe) Produkte zunächst eine Beratungsanfrage erhalten, bevor sie bestellt werden dürfen.
Ein weiterer Grund für den Empfang einer Beratungsanfrage kann in der konkreten Ausgestaltung einer Bestellung liegen. Der Besteller kann dann z.B. zusätzliche Informationen über Eigenschaften, Funktionalität, Menge, Konfiguration oder Zusammenstellung der Produkte bei Ihnen anfragen.
Zudem können Sie zur Beratung in den Bestellprozess einbezogen werden, falls die im Katalog hinterlegten Informationen dem Bestel-ler nicht ausreichen.
Wenn Besteller zusätzliche Informationen zu einem oder mehreren Ihrer Produkte benötigen, können diese eine Beratungsanfrage an Sie richten.
Die Kommunikation zwischen Ihnen und den Bestellern kann nach wie vor auch außerhalb des Lieferantencockpits erfolgen.
Hinweise zum Datenschutz: Beratungsanfragen beinhalten personenbezogene Daten. Um zu verhindern, dass diese Daten dauerhaft im Lieferantencockpit gespeichert sind, werden diese nach 4 - 6 Wochen gelöscht. Diese Befristung gilt nicht für Beratungsanfragen aus dem Katalogsystem.
Lieferantencockpit
Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, Ländern oder Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle ihre Rahmenverträge und können ihre Kataloge im einheitlichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen.
Es gibt keine Frist.
Die Beratungsanfrage ist sofort verfügbar und kann beantwortet werden. Beratungsanfragen sind nur im Rahmen der Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung möglich. Es gilt die Laufzeit Ihrer Rahmenver-einbarung. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich. Die Laufzeit darf in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden.
Aktualisiert am 03.06.2025