Berufsschadensausgleich im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Geschädigte, deren Einkommen sich aufgrund der Schädigung verringert hat, können unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
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Basisinformationen
Führt die gesundheitliche Schädigung dazu, dass sich Ihr Einkommen verringert, dann können Sie einen Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten. Der Einkommensverlust kann beispielsweise aus einem schädigungsbedingt notwendigen Berufswechsel mit niedrigerer Vergütung resultieren.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bei Ihnen ist ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden und
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sind
- nicht mehr erfolgversprechend oder
- Ihnen nicht mehr zumutbar.
Der Berufsschadensausgleich ist eine monatliche Leistung.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Die Schädigungsfolgen führten zu einem Einkommensverlust.
- Der anerkannte Grad der Schädigung beträgt mindestens 30.
- Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgsversprechend oder Ihnen nicht mehr zumutbar.
- Der Antrag muss beim zuständigen Träger am Wohnort gestellt werden. Ausnahme: Bei Impfschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Impfort.
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Ablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, welche Unterlagen noch fehlen und wie das Antragsverfahren weiter abläuft.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen und den weiteren Ermittlungen der Behörde werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
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Benötigte Unterlagen
- Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis über den Grad der Schädigung von mindestens 30, zum Beispiel:
- Nachweis, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr erfolgsversprechend oder der geschädigten Person nicht mehr zumutbar sind, zum Beispiel:
- Bericht der medizinischen Rehabilitation
- Ärztliches Gutachten
- Einkommensnachweise
- Nachweise zur Schulausbildung und zum beruflichen Werdegang, zum Beispiel:
- Schulzeugnisse
- Steuerbescheide
- Arbeitsverträge
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Frist.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 07.11.2025
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