In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. 

Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.

Beide Deichverbände haben eine Anpassung ihrer bisherigen Beitragssätze zum 01.01.2023 beschlossen. Das hat zur Folge, dass alle Grundstücke, die in den Beitragsgebieten der Deichverbände liegen, Anfang 2023 neue Grundsteuer- und Beitragsbescheide erhalten müssen. Betroffen sind insgesamt etwa 167.000 Grundstücke. 

Zudem hat der Deichverband am linken Weserufer entschieden, einen Bereich, der bisher nicht beitragspflichtig war, erstmals beitragspflichtig zu machen. Betroffen sind hier etwa 500 Grundstücke. Die Grundstücke liegen im deichgeschützten Gebiet und haben einen infrastrukturellen Vorteil aus dem Unternehmen des Verbandes.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen.

Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst zum Beispiel durch einen SEPA-Dauerauftrag. Berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.

Voraussetzungen

  • Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).