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Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen Ausweise und Dokumente Reisen und Auslandsaufenthalt

Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.

  • Basisinformationen

    Als Patient:in dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihre Ärzt:in Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine von der behandelnden Ärzt:in ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

    Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig. Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raums" sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrer Ärzt:in eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

    Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

    Als Ärzt:in, Zahnärzt:in oder Tierärzt:in dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden. Sie müssen sich als Ärzt:in ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    • Die Arztpraxis befindet sich im Land Bremen
    • Vollständig vom Arzt ausgefüllte, unterschriebene und mit Praxisstempel versehene Bescheinigung (ohne Korrekturen, TippEx, etc.).
    • Vorlage des Personalausweises/Reisepasses
    • Bitte vereinbaren Sie mindestens 2 Wochen vor Abreise einen Termin - gerne per Mail über pharmazie@gesundheit.bremen.de.
  • Ablauf

    1. Wenn Sie als Patient:in aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:
      • Laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihre behandelnde Ärzt:in, diese auszufüllen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
      • Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
      • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
      • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.
    1. Bei Reisen in andere Länder:
      • Informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
      • Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitten Ihre verschreibende Ärzt:in, es auszufüllen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
      • Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
      • Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigen.
      • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.
    • Bitte vereinbaren Sie mindestens 2 Wochen vor Abreise einen Termin. Gerne per Mail über pharmazie@gesundheit.bremen.de.
  • Benötigte Unterlagen

    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
    • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
    • Bitte beachten Sie, dass für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist .
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Die Beglaubigung der Bescheinigung ist in der Regel kostenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der Termin sollte spätestens ca. 2 Wochen vor Abreise vereinbart werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Wenn die Bescheinigung richtig ausgestellt ist, werden ungefähr 10 Minuten vor Ort an dem zuvor vereinbarten Termin benötigt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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