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Besondere Leistungen im Einzelfall zur Weiterführung des Haushalts im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen Notlagen und Opferhilfen Sozialleistungen

Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigungsfolge Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten.

  • Basisinformationen

    Mit der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen als geschädigte Person ein Verbleiben im gewohnten Lebensumfeld und in der vertrauten Umgebung gesichert werden.

    Sie können Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, aber weder Sie selbst noch die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können. Die Leistungen zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen ermöglichen, den eigenen Haushalt weiterzuführen beziehungsweise weiter Angehörige in der eigenen Wohnung zu versorgen.

    Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. Leistungen sind unbefristet zu erbringen, wenn

    1. durch die Leistungen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann oder
    2. unwahrscheinlich ist, dass die fehlende Fähigkeit, den Haushalt zu führen, behoben werden kann.

    Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderlichen Tätigkeiten.

    Geschädigten können die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person erstattet werden. Es können auch angemessene Beihilfen geleistet sowie Beiträge der haushaltsführenden Person für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Ist neben oder anstelle der Weiterführung des Haushalts die Heranziehung einer besonderen Person zur Haushaltsführung erforderlich oder eine Beratung oder zeitweilige Entlastung der haushaltsführenden Person geboten, können die angemessenen Kosten übernommen werden.

    Die Leistungen können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.

    Sie oder Ihre Haushaltsangehörigen können schädigungsbedingt den Haushalt nicht selbst führen.

  • Ablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall zur Weiterführung des Haushalts haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
    • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf
    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis, dass der Haushalt nicht eigenständig weitergeführt werden kann
      • Ärztliche Atteste
    • Gegebenenfalls Nachweis, dass durch die Leistung eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann
      • Ärztliche Atteste 
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

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