Welche Fristen sind zu beachten?

- Die Frist für die Information des Finanzamtes über die Gründung des Vereins beträgt einen Monat (§ 137 der Abgabenordnung).
- Grundsätzlich sind die Steuererklärung Gem 1 (ggf. Gem 1A) sowie eventuell eine Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B und eine Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A mit allen Anlagen/Unterlagen bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31. Mai des auf das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung eingereicht wird, folgenden Jahres abzugeben.
- Für Steuerpflichtige, deren Erklärung durch z. B. Steuerberater angefertigt wird, ist diese Frist allgemein auf den 31. Dezember des betreffenden Jahres verlängert worden.
- Die Finanzämter haben die Möglichkeit, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.