Verfahren

  • NachAnzeige des Todes durch den Betreuer oder Dritten erfolgt bei Gericht die Vorlage an die/den zuständige/n Rechtspfleger/in. Ein entsprechendes Hinweisschreiben an den Betreuer mit konkreten Aufforderungen zur Schlussabwicklung wird gefertigt und dem Betreuer übermittelt.
  • Nach Eingang der Sterbeurkunde wird der Betreuungsbehörde entsprechend Mitteilung vom Tode gemacht. Sofern eine Schlussrechnung erforderlich ist, wird seitens des Gerichts eine Frist zur Vorlage gesetzt. Dieses erfolgt gleichermaßen für die Rückgabe des Betreuerausweises, sowie die Vorlage eines Schlussberichtes.
  • Nach Eingang der Unterlagen erfolgt eine gerichtliche Prüfung, hinsichtlich der Schlussrechnungslegung ergeht ein Prüfungsbericht. Das Gericht wird sodann den Bericht nebst Unterlagen an den Betreuer zurücksenden. Dieser wird sodann gebeten, die Herausgabe an die Erben oder den Betroffenen vorzunehmen.
  • Nach kostenrechtlicher Prüfung des Verfahrens wird der Vorgang bei Gericht abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wenn möglich ist im Falle des Versterbens eine Sterbeurkunde vorzulegen. Grundsätzlich sind Stellungnahmen, Anträge oder sonstige Begehren in Schriftform bei Gericht einzureichen.

Ein gesondertes Formular existiert nicht. Ein Hinweisschreiben wird seitens des Gerichts individuell in jedem Verfahren gefertigt.