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Betrieb einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

Sie betreiben bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Dann müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

    Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.

    Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage

  • Ablauf

    • Füllen Sie das PDF-Formular aus. 
      • Den Link zum Formular finden Sie unter „Formulare“.
    • Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
    • Die zuständige Stelle bearbeitet die Anzeige und trägt die gemeldete Anlage in das Anlagenregister ein. 
    • Nachdem Ihre Anzeige eingegangen ist, informiert Sie die zuständige Stelle, falls Sie für die Registrierung noch weitere Unterlagen einreichen müssen. 
    • Die zuständige Stelle informiert Sie, sobald die Anlage im Anlagenregister registriert wurde.

    Weitere Hinweise

    • Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.
    • Rechtsbehelf:
      Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige
    • Schriftliche oder elektronische Erklärung, falls von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden Gebrauch gemacht wird
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen den Betrieb einer bereits bestehenden Anlage bis zum 01.12.2023 anzeigen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Monat Die Frist zur Registrierung beginnt erst, nachdem die Anzeige mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 02.09.2026

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