Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis unter "Weitere Informationen".
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.
Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.
4 Wochen bis 6 Wochen Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Aktualisiert am 24.07.2025