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Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Träger:in eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.

    Außerdem informiert und berät sie Ärzti:nnen, Pflegekräfte sowie Patient:innen über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.

    Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apotheker:in, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.

    Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine:n Apotheker:in anstellen. Diese Person muss die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllen.
    • Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken
  • Ablauf

    • Bitte senden Sie die Unterlagen per Post im Original an die angegebene Behördenadresse. 
    • Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, wird der Antrag geprüft.
    • Bei neuen Räumlichkeiten findet eine Abnahmerevision vor Erstellung der Betriebserlaubnis statt.
    • Falls Unterlagen fehlen oder Fragen zu klären sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt. 

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis der für eine Krankenhausapotheke vorgeschriebenen Räume:
      • Grundriss der Apothekenbetriebsräume
      • Größe, Lage, Einrichtung sowie Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume müssen ersichtlich sein
      • Bei Neueröffnung: Kopie der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde
    • Mitteilung über die Anzahl der Mitarbeitenden, untergliedert nach Fachpersonal und sonstigem Personal
    • Von der Leiter:in der Krankenhausapotheke sind folgende Unterlagen einzureichen:
      • Ausweisdokument
      • tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apotheker:in
      • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originaldokuments)
      • Führungszeugnis, Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde
      • ärztliche Bescheinigung zur Eignung, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten (nicht älter als 3 Monate)
      • Erklärung über
        • die Geschäftsfähigkeit (Vordruck Anlage 1)
        • eventuelle Strafverfahren, berufsgerichtliche Verfahren und
        • Ermittlungsverfahren sowie zur Berechtigung der Berufsausübung im Hinblick auf die Prüfung der Zuverlässigkeit (Vordruck Anlage 1)
        • den Betrieb weiterer Apotheken (Vordruck Anlage 1)
        • das vollständige Vorliegen aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb der Apotheke im Zusammenhang stehen
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 1.500,00 EUR (Stand 2026)
    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke ist kostenpflichtig gemäß Ziffer 500.01 der bremischen Gesundheitskostenverordnung.

    Sofern eine Abnahmerevision notwendig ist, wird diese separat berechnet gemäß Ziffer 500.08.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Die Bearbeitung dauert in der Regel circa 3 Monate.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 15.04.2026

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