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Bewerbung um Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in Bremen Schule, Ausbildung und Studium Partnerschaft und Familie

Sie möchten sich um die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?

  • Basisinformationen

    Die Gymnasiale Oberstufe der berufsbildenden Schulen heißt Berufliches Gymnasium (BGy). Sie schließt mit dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife) ab. Damit können Sie jeden Studiengang und jede Berufsausbildung aufnehmen.

    Die Profile der Beruflichen Gymnasien lehnen sich an konkrete Studien- und Berufsfelder an: Fachpraxis sowie Grundlagen in Wirtschaft und Informatik spielen in jedem Profil eine wichtige Rolle. Damit bieten sie eine besonders gute Vorbereitung für Studiengänge und Ausbildungsberufe mit solchen Schwerpunkten. Dazu gehört auch, dass es im Unterricht nicht nur um Inhalte, sondern beispielsweise auch um Lernmethoden, Teamarbeit und Projektmanagement geht. Außerdem können alle Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe ein Praktikum absolvieren.

    Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige berufsbildende Schule. 

    Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen berufsbildenden Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter "Weitere Informationen".

    Voraussetzungen

    Voraussetzung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe ist die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe.

  • Ablauf

    • Wählen Sie das gewünschte Berufliche Gymnasium aus.
    • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben beim Beruflichen Gymnasium ein.
    • Nach erfolgter Auswahl durch das Berufliche Gymnasium erhalten Sie eine Mitteilung zur Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Antragsfrist
    Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 10.02. eines jeden Jahres.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer variiert von Beruflichem Gymnasium zu Beruflichem Gymnasium. Bitte informieren Sie sich direkt bei dem gewünschten beruflichen Gymnasium über die Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.10.2025

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