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Bewerbung um Aufnahme an einer Ausbildungsvorbereitung Schule, Ausbildung und Studium

Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.

  • Basisinformationen

    Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge zielen auf Schülerinnen und Schüler, die:

    • nach der Allgemeinbildung in das berufsbildende System übergehen, 
    • schulpflichtig sind, 
    • dabei noch nicht in der Lage sind, eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung aufzunehmen. 

    Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern. Die Ausbildungsvorbereitung soll ihnen bei der Berufsorientierung helfen und sie auf die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten. Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss soll der Erwerb der Berufsbildungsreife ermöglicht werden.

    In den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen sollen

    Schulpflichtige beschult werden, die 

    1. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,
    2. die keinen anderen Bildungsgang gewählt haben oder in keinen anderen Bildungsgang aufgenommen werden konnten und 
    3. keine Berufsausbildung beginnen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben.

    Außerdem sollen die Bildungsgänge durch Schulpflichtige besucht werden, die 

    • nach Ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind, 
    • keine oder geringe Deutschkenntnisse haben und 
    • aufgrund ihres Alters nicht in Schulen der Sekundarstufe I aufgenommen werden können.

    Folgende Bildungsgänge können je nach Erfüllung entsprechender Zulassungsvoraussetzungen besucht werden:

    • Praktikumsklasse,
    • Werkstufe,
    • Berufsorientierungsklasse,
    • Sprachförderklasse mit Berufsorientierung,
    • Berufsorientierung mit Sprachförderung

    Mit Ausnahme des Bildungsganges Werkstufe dauert der Besuch in der Regel 1 Jahr. 

    Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsbildende Schule. 

    Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsbildenden Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter "Weitere Informationen".

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für den Besuch eines Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Außerdem wird gegebenenfalls je nach Bildungsgang ein Beratungsgespräch bei der ZBB in der Jugendberufsagentur (JBA) vorausgesetzt.

    Da im Zusammenhang der Aufnahme in die Bildungsgänge eine Selektion nach vorherigem Abschluss, sonderpädagogischem Förderbedarf und Sprachstand erfolgt, ist die Erfüllung beziehungsweise die Nichterfüllung für eine Aufnahme von entscheidender Bedeutung. Für die Aufnahme in den Bildungsgang der Werkstufe ist eine Statuierung in Wahrnehmung und Entwicklung erforderlich.

  • Ablauf

    • Wählen Sie den gewünschten Bildungsgang der Berufsbildenden Schule im Bereich der Ausbildungsvorbereitung aus. 
    • Vereinbaren Sie ggf. einen Termin mit der ZBB in der JBA
    • Sie erhalten eine Bestätigung über ein durchgeführtes Beratungsgespräch der ZBB
    • Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der gewünschten Schule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab. 
    • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen (u.a. Bestätigung der ZBB über das erfolgte Beratungsgespräch) entsprechend der Vorgaben ein. 
    • Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung. 
  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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