In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Ein Antrag kann
Onlineantrag:
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweise müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.
Verlustanzeige
Das Formular finden Sie unter "Formulare".
Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
75,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung, Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr
150,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung, Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre
11,50 EUR Kennzeichenänderung
11,50 EUR Neuausstellung bei Verlust der Sonderparkberechtigung / Karte
25,00 EUR 1 Block mit 10 Besuchertageskarten (nur im Block erhältlich)
15,00 EUR 1 Besucherwochenkarte (7 Tage gültig)
Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit 2 bis 3 Wochen beträgt.
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; es wird lediglich das Recht erworben, in einem Bewohnerparkgebiet das Fahrzeug abzustellen.
Besucherkarten werden nur an Bewohner der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Der Erwerber der Besucherkarte muss nicht Halter eines Fahrzeugs sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.
Die Besucherkarte hat nach dem Kauf kein Ablaufdatum solange sie nicht ausgefüllt ist. Ausgefüllte Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages. Beachten Sie dabei aber bitte auch die Bewirtschaftungszeiten. Eine Wochenkarte ist 7 Tage gültig.
Grundsätzlich, das heißt, wenn kein gesetzliches Halte- oder Parkverbot dagegenspricht, darf das eigene Fahrzeug vor der eigenen Einfahrt geparkt werden. Auch anderen darf das Parken vor der eigenen Einfahrt durch den Eigentümer gestattet werden.
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.
Die günstigste Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Besucherkarte beziehungsweise eine Wochenkarte.
Eine entsprechende Sonderparkberechtigung wird ausgestellt. Wir benötigen einen aktuellen Nachweis, dass Sie Mitglied / Mieter:in beim Car-Sharing sind.
Pflegebedürftige Bewohner:innen, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer:innen) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen und es muss mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen).
Die Sonderparkberechtigung kann verlängert werden. Bitte stellen Sie 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer online unter https://service.bremen.de (Dienstleistung: Bewohnerparken) einen Antrag auf Verlängerung.
Ein Anhänger darf gebührenfrei, jedoch nicht länger als 14 Tage im Bewohnerparkgebiet geparkt werden. Motorräder dürfen im Bewohnergebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken.
Dieses gilt nicht für Parkscheinautomaten / Parkscheinuhren innerhalb der Bewirtschaftungszeiten und nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Allgemein geregelt ist dies in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Aus Kulanz bieten wir Ihnen folgende Übergangslösung an:
Falls Sie sich für Option 1 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Besucherkarten oder Wochenkarten beantragen.
Falls Sie sich für Option 2 oder 3 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Sonderparkberechtigung beantragt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/List?id=503 und registrieren Sie sich mit einem Servicekonto. Bitte rufen Sie dann die Seite https://www.service.bremen.de auf und geben die Verwaltungsleistung „Bewohnerparken“ ein. Dort finden Sie dann alle Anträge zum Bewohnerparken.
Nachweise bei Option 1: Wohnungsgeberbestätigung, Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center und Zulassungsbescheinigung Teil I, vollständig aufgeklappt, sind als Anlagen dem Antrag beizufügen oder können per E-Mail / Post nachgereicht werden.
Nachweise bei Option 2 oder 3: Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center ist als Anlage dem Antrag beizufügen oder kann per E-Mail / Post nachgereicht werden.
Aktualisiert am 04.11.2025