In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
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Aktualisiert am 14.05.2025