Bibliotheksausweis erhalten
Um Bücher und andere Medien in den Stadtbibliotheken in Bremen ausleihen zu können, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis (BIBCARD). Erfahren Sie hier mehr.
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Basisinformationen
Wenn Sie sich in einer Stadtbibliothek angemeldet haben, bekommen Sie einen Bibliotheksausweis (BIBCARD) persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Mit der BIBCARD können Sie, Bücher beziehungsweise Medien in einer Stadtbibliothek ausleihen oder bestellen sowie weitere Bibliotheksdienstleistungen (beispielsweise Film- und Musik-Streaming) in Anspruch nehmen. Für jede Ausleihe müssen Sie die BIBCARD vorweisen.
Für bestimmte Personengruppen ist die BIBCARD kostenlos:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
- Auszubildende jeden Alters.
- Alle, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BuFDi) absolvieren.
- Studierende der Hochschule des Landes Bremen (Universität Bremen, Hochschule Bremen und Hochschule für Künste).
- Geflüchtete Menschen ohne Arbeitserlaubnis.
- Kita-Fachkräfte (Das Formular zur Bescheinigung für die dienstliche Nutzung erhalten Sie in Ihrer Bibliothek. Das Dokument muss von Ihrer Kitaleitung unterschrieben werden inklusive Kitastempel).
- Multiplikator:innen:
- Personen, die in Flüchtlings-Unterkünften arbeiten.
- Freiwillige bei der Freiwilligen-Agentur.
- Mitglieder von Vereinen, die sich um Integration und Sprachlernen kümmern.
- Freiwillige in der Arbeit mit älteren Menschen, wie Nachbarschafts-Helfer:innen oder Helfer:innen in Altenheimen.
- Freiwillige in der Patienten-Betreuung, wie die „grünen Damen“.
- Lese-Helfer:innen in Schulen.
- Helfer:innen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, wie Inklusionshelfer:innen oder persönliche Assistenzen.
- Helfer:innen bei der Volkshochschule, die beim Lernen helfen.
Eine günstigere oder ermäßigte BIBCARD bekommen Sie, wenn Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen können:
- einen Rentenausweis
- eines Bremen-Pass
- eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld/Grundsicherung
- eine Bescheinigung des Amts für Soziale Dienste über den Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder BaföG
- eine gültige KammerCard der Arbeitnehmerkammer Bremen
- einen Bibliotheksausweis für das Institut Français oder das Instituto Cervantes oder einen gebührenpflichtigen Bibliotheksausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
Voraussetzungen
Personen, die im Postleitzahlengebiet 27 oder 28 wohnen, können eine BIBCARD beantragen.
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Ablauf
Für die BIBCARD können Sie sich online registrieren oder sie vor Ort an einem der 8 Standorte bekommen.
Online
- Sie können sich nur online registrieren, wenn Sie Ihren ersten beziehungsweise zweiten Wohnsitz in den Postleitzahl-Gebieten 27 und 28 haben.
- Nutzen Sie den Online-Dienst „Online-Registrierung für Neukunden“.
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es ab.
- Die Bibliothek prüft Ihre Daten.
- Am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) bekommen Sie eine E-Mail mit Ihrer BIBCARD-Nummer und weiteren Informationen.
Vor Ort
- Besuchen Sie eine der 8 Stadtbibliotheken
- Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit und gegebenenfalls Nachweise für eine kostenlose oder ermäßigte BIBCARD.
- Füllen Sie bitte ein Anmeldeformular aus. Dieses erhalten Sie vor Ort.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der oder die Erziehungsberechtigte muss auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen.
- Die BIBCARD bekommen Sie sofort vor Ort.
Weitere Hinweise
Digitale BIBCARD
- Ein spontaner Besuch in der Bibliothek und die BIBCARD liegt zu Hause? Das ist ab sofort kein Problem mehr. Laden Sie sich einfach die App auf Ihr Smartphone, so haben Sie Ihre BIBCARD ab sofort immer dabei.
Und so geht’s:
- Sie haben ein iOS-Gerät? Laden Sie sich die App „Stadtbibliothek Bremen“ aus dem AppStore herunter und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Im Menü finden Sie unter dem Punkt „Ausweis“ den Barcode Ihrer BIBCARD, mit dem Sie Medien ausleihen oder verlängern können.
- Sie haben ein Android-Gerät? Bitte laden Sie sich die App „mobilOPAC Recherche und Konto“ herunter.
- Wählen Sie in dieser App den Standort Bremen aus. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die App wie gewohnt nutzen und das Logo der Stadtbibliothek Bremen wird als App-Icon angezeigt.
- In der Android-App finden Sie Ihre BIBCARD ebenfalls im Menü unter dem Punkt Ausweis.
Näheres erfahren Sie auch unter „Weitere Informationen“ - „Video ‚Unsere digitale BIBCARD‘“.
- Schüler:innen in Bremen können sich auch eine digitale BIBCARD über ihr Schul-iPad erstellen. Erfahren Sie mehr unter „Weitere Informationen“ – „Digitale Schul-Bibcard für Schüler:innen in Bremen erstellen“.
- Lehrer:innen in Bremen können die kostenlose BIBCARD für Lehrkräfte über das dienstliche iPad nutzen. Erfahren Sie mehr unter „Weitere Informationen“ – „Digitale Bibcard für Lehrer:innen in Bremen erstellen“.
Wiederverwendung der BIBCARD: Wenn Ihre BIBCARD abgelaufen ist und Sie diese nicht mehr brauchen, werfen Sie sie bitte nicht weg. Die Stadtbibliothek kann die Karte jederzeit wieder für Sie aktivieren, falls Sie sie in der Zukunft erneut nutzen möchten.
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Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Gebühren sind jährlich zu zahlen.
Abo-BIBCARD: Die BIBCARD gilt dauerhaft und ohne Unterbrechung.
Reguläre BIBCARD: Die BIBCARD ist 12 Monate ab dem Ausstellungs- oder Verlängerungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie die BIBCARD in einer der Stadtbibliotheken verlängern.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Den Ausweis erhalten Sie vor Ort sofort. Bei einer Online-Anmeldung erhalten Sie die BIBCARD-Nummer schnellstmöglich per E-Mail.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.