Auf Antrag können Sie von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Hierzu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Aushändigung eines Bildungsgutscheins entstehen Ihnen keine Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Den Gutschein können Sie bei einem für die entsprechende Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger einlösen.
Der Bildungsgutschein dient der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Er wird auf Antrag von der zuständigen Agentur für Arbeit ausgestellt, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Mit der Bewilligung eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten, die für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Der Gutschein kann bei einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger eingelöst werden.
Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit kann auch aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
Die Agentur für Arbeit hat festgelegt, dass eine Weiterbildung die "einzig zielführende Maßnahme" darstellt.
Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass die antragstellende Person mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden oder Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
Die antragstellende Person kann nachweisen, dass sie in erheblichem Umfang Eigeninitiative geleistet hat, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein. Es muss sichergestellt sein, dass die antragstellende Person mit dem Kurs das festgelegte Bildungsziel erreichen kann.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist außerdem, dass vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat. Es sollte keine Weiterbildung begonnen werden, ohne vorher mit dem/der ArbeitsvermittlerIn darüber gesprochen zu haben.
Ein Bildungsgutschein wird nicht ausgestellt, wenn nach Ansicht der Arbeitsvermittlerin bzw. des Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt.
Die Arbeitsvermittlerin / der Arbeitsvermittler prüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Ist dies der Fall, stellt sie / er persönlich einen Bildungsgutschein aus. Dies erfolgt üblicherweise während eines Beratungsgespräches.
Standortbestimmung
Bei der Standortbestimmung wird festgestellt, wo die antragstellende Person in Bezug auf ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt steht und welche Probleme es bei der Vermittlung gegebenenfalls gibt. Es wird auch geprüft, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit eine dauerhafte Beschäftigung gefunden werden kann. Die antragstellende Person wählt gemeinsam mit dem / der ArbeitsvermittlerIn Bildungsziel und -dauer aus, dieses wird auf dem Bildungsgutschein vermerkt.
Je besser also die Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Bildungsgutschein ausgehändigt wird.
Einlösen des Bildungsgutscheines
Der Bildungsgutschein kann innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme eingelöst werden, die das vermerkte Bildungsziel verfolgt. Kurs und Träger werden von dem/der TeilnehmerIn selbst ausgewählt. Informationen über zugelassene Maßnahmen bietet die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KursNet der Bundesagentur für Arbeit.
Um alles Weitere braucht sich der / die TeilnehmerIn nicht zu kümmern: Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Kurs-Teilnahme
Krankheitszeiten während der Weiterbildung müssen sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitgeteilt werden. Sollte die Agentur für Arbeit dem / der TeilnehmerIn während des Kurses Vermittlungsangebote antragen, müssen diese wahrgenommen werden – die Vermittlung einer Arbeitsstelle hat höchste Priorität.
Gegen Ende und nach der Weiterbildung
Neu erlernte Kenntnisse müssen schnell in der Praxis angewandt werden, andernfalls gehen sie in kurzer Zeit wieder verloren. Deshalb sollte der / die TeilnehmerIn der Weiterbildungsmaßnahme mit intensiven Bewerbungsaktivitäten möglichst frühzeitig beginnen – also noch während oder gegen Ende der Weiterbildung.
Kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit dem / der ArbeitsvermittlerIn statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.
Der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit bietet umfangreiche Informationen zur beruflichen Weiterbildung. Der Link ist oben rechts auf dieser Seite unter dem Hinweis "Wo kann ich mehr erfahren?" zu finden.
gebührenfrei
Fahrkosten sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehenden notwendigen Kosten werden erstattet. Der Erstattungsantrag ist bei der Agentur für Arbeit erhältlich.
Gültigkeit: 1 bis 3 Monate
Die Formulare sollten rechtzeitig vor Beginn des Kurses bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.
Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen. Wird innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der Weiterbildung begonnen, verfällt der Gutschein.
Der Bildungsgutschein wird in der Regel während eines persönlichen Beratungsgespräches ausgestellt.
Aktualisiert am 24.07.2025