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Buchführungshelfer Anlagen, Waren und Stoffe Unternehmensstart und Gewerbezulassung Arbeit

Buchführungshelfer

  • Basisinformationen

    Gewerbliche Buchführungshelfer sind externe Dienstleister, die Hilfen im Bereich der kaufmännischen Buchführung anbieten. Grundsätzlich verboten ist ihnen jede Art einer so genannten Hilfeleistung in Steuersachen, sprich jede Art der Gestaltung der Buchhaltung in Hinsicht auf steuerrelevante Sachverhalte. Diese Tätigkeit ist nur Personen gestattet, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte

    Beispiele untersagter Tätigkeiten:

    • Vertretung Dritter gegenüber den Finanzbehörden
    • Erstellung von Steuererklärungen für Dritte
    • Erstellung von Jahresabschlüssen
    • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Beispiele erlaubter Tätigkeiten:

    • rein mechanisches Erfassen laufender Vorgänge (Belegsortierung)
    • Übertragung in ein Kassenbuch
    • Datenerfassung vorbereiteter Buchhaltungsunterlagen (Kassenbuch, Kontoauszüge)

    Nur mit kaufmännischer Ausbildung und nach vorhergehender mindestens dreijähriger Tätigkeit im Buchhaltungswesen:

    • Kontieren
    • Lohnabrechnungen
    • Erstellen von Lohnsteuer-Anmeldungen

    Gewerbliche Buchführungshelfer müssen ihre Tätigkeit dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen und unterliegen der Gewerbeaufsicht. Ihre Tätigkeiten führen gleichfalls zu einer Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer.     

  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    Weiterführende Informationen geben die Industrie- und Handelskammern  

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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