Verfahren

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Sie die Möglichkeit, das Bußgeld innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail keinen wirksamen Einspruch darstellt.

Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob der Vorgang eingestellt werden kann.

Kann der Vorgang nicht eingestellt werden, wird der Einspruch über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht abgegeben. Bei Abgabe an das Gericht entscheidet ein Richter über das Bußgeld. Hier können neben Anwaltskosten auch Gerichtskosten anfallen.

Wird das Verfahren bei Gericht eingestellt übernimmt, der Staat die Gerichtskosten.

Rechtsgrundlagen