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Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Polizei) umtauschen Mobilität und Fahrzeuge

Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.

  • Basisinformationen

    Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.

    Voraussetzungen

    Persönliche Vorsprache

  • Ablauf

    • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
    • Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
    • Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis

    Weitere Hinweise

    Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, werden gegebenenfalls einzelfallabhängig für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zusätzliche Unterlagen notwendig.

    Genauere Auskünfte erteilt die Faherlaubnisbehörde.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis)

      bzw. nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftstelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    50,10 EUR Weitere Gebühren bis insgesamt 49,70 EUR möglich. Incl. Direktversand durch die Bundesdruckerei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 6 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.07.2025

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