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E-Kennzeichen Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".

Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.
Der Antrag kann im Rahmen der Bearbeitung der Zulassung oder Umschreibung formlos gestellt werden.

  • Basisinformationen

    Ist keine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde möglich, muss als geeigneter Nachweis ein Gutachten einer Prüforganisation oder eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden.

    Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge dürfen eine Kohlendioxidemission von höchstens 50g/km aufweisen und müssen eine Mindestreichweite mit rein elektrischem Antrieb von 30 km (ab 01.01.2018 40 km) aufweisen.

    Seit dem 01.10.2017 kann das E-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

  • Ablauf

    Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 7:00 - 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

    KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115  
    Bürgerservice-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115

    Tipp:
    Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe des Behördenzentrums Stresemannstr. 48 und des BSC-Nord angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen. Rechtsgrundlagen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

      - Zulassungsbescheinigung Teil I
      - Zulassungsbescheinigung Teil II
      - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
      - Kennzeichenschilder

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Zulassung auf Firmen
      • zusätzlich:
        • Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
        • Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
    • Fahrzeug soll mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden:
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

      Die weiteren für die Zulassung oder Umschreibung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass im Original inklusive des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    27,00 EUR Fahrzeug ist bereits in Bremen zugelassen;
    anlassbezogene Erhöhung möglich
    Wenn das Fahrzeug mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden soll, werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die Kosten für eine Zulassung bzw. Umschreibung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.11.2025

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