Verfahren

Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
-> für Bremen-Mitte: telefonisch unter (0421) 361-88671 
-> für Bremen-Nord: telefonisch unter (0421) 361-88644

Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen. Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen. Rechtsgrundlagen.

Rechtsgrundlagen