Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.
Aufenthaltstitel werden in der Regel in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen als sogenannter elektronischer Aufenthaltstitel/eAT ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in der Regel bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt. Nach Fertigstellung des eAT übersendet die Bundesdruckerei den eAT an das Migrationsamt.
Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu.
Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel".
Allgemein gilt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels:
Biometrische Daten:
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig.
Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) wird ein biometrisches Foto (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt.
Hinweis: Ab dem 01.05.2025 können Passfotos nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Die Passfotos müssen an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weitere Informationen" im "Informationsblatt zum biometrischen Passfoto ab dem 01.05.2025".
Der eAT wird in der Ausländerbehörde beantragt und dann von der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt persönlich beantragt haben, schicken wir Ihnen Ihren eAT per Post zu, sobald dieser von der Bundesdruckerei hergestellt wurde.
Den PIN-Brief für Ihren eAT erhalten Sie bei der Antragstellung im Migrationsamt.
Vollmacht zur Abholung eines eAT (pdf, 13.8 KB)
Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel nicht persönlich abgeholt werden kann, benötigt die mit der Abholung beauftragte Person eine von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterschriebene Vollmacht.
Die Kosten für Ihren Aufenthaltstitel werden Ihnen mit Ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt / spätestens bei Ihrem Termin zur Beantragung.
Die Bearbeitung dauert min. 4 Wochen.
Aktualisiert am 05.11.2025