Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit im Standesamt erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Es handelt sich bei der Umwandlung also um eine Eheschließung.
Die Umwandlung muss beim Standesamt angemeldet werden (vergleichbar mit der "Anmeldung zur Eheschließung", siehe unter "Weitere Informationen").
Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss noch bestehen.
Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Das Paar entscheidet, ob die Umwandlung am Schreibtisch oder in einem der Trauräume des Standesamts vorgenommen wird.
Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Da die Umwandlung eine Eheschließung ist, müssen bei diesem Termin beide Partner im Standesamt anwesend sein. Findet die Umwandlung nicht direkt im Anschluss an die Anmeldung zur Umwandlung statt sondern zum Beispiel im Rahmen einer förmlichen Zeremonie zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Bevollmächtigung für den Termin der Anmeldung möglich. Setzen Sie sich am Besten vorher mit dem Standesamt in Verbindung.
wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet wurde, bei dem die Umwandlung vollzogen wird
Die Umwandlung selbst ist gebührenfrei.
15,00 EUR Eheurkunde
8,00 EUR Jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde
127,00 EUR Eheschließung in einem Außentrauort
Keine Angabe möglich.
Aktualisiert am 10.11.2025