Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten? 

Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden. 

Voraussetzungen

Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn

  • eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt,
  • der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet,
  • die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
  • glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Grundsätzlich müssen zwar alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

    Nehmen Sie aber bitte in jedem Fall unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Standesamt entscheidet im Einzelfall, welche Dokumente sofort erforderlich sind bzw. nachgereicht werden können und ob ggf. eine schnellere Beschaffung durch das Standesamt möglich ist. 

    Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie in jedem Fall eine tagesaktuelle, ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass

    • die Eheschließung wegen der lebensgefährlichen Erkrankung nicht aufgeschoben werden kann und
    • die erkrankte Person ggf. trotz entsprechender Medikation voll geschäfts- und zurechnungsfähig ist (der erkrankten Person muss die Bedeutung der Eingehung einer Ehe bewusst sein können).