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Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung (Nottrauung) Ausweise und Dokumente Partnerschaft und Familie

Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten? 

  • Basisinformationen

    Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden. 

    Voraussetzungen

    Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn

    • eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt,
    • der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet,
    • die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
    • glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen.
  • Ablauf

    Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden. 

    Wir sind zuständig, wenn der Trauort innerhalb unserer Stadtgrenzen liegt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss jedoch weiterhin im Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Grundsätzlich müssen zwar alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

      Nehmen Sie aber bitte in jedem Fall unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Standesamt entscheidet im Einzelfall, welche Dokumente sofort erforderlich sind bzw. nachgereicht werden können und ob ggf. eine schnellere Beschaffung durch das Standesamt möglich ist. 

      Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie in jedem Fall eine tagesaktuelle, ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass

      • die Eheschließung wegen der lebensgefährlichen Erkrankung nicht aufgeschoben werden kann und
      • die erkrankte Person ggf. trotz entsprechender Medikation voll geschäfts- und zurechnungsfähig ist (der erkrankten Person muss die Bedeutung der Eingehung einer Ehe bewusst sein können).
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    57,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
    96,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
    143,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
    15,00 EUR Eheurkunde
    Jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 8 Euro
    15,00 EUR Internationale Heiratsurkunde
    Jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 8 Euro
    36,00 EUR Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.
    Darüber hinaus sind Auslagen, wie z.B. Taxikosten, zu ersetzen.

    Über die Gebühren wird nach der Nottrauung eine Gebührenrechnung erstellt, die Sie dann per Überweisung begleichen können.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort möglich

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 01.10.2025

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