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Eheurkunde beantragen

  • Ausweise und Dokumente
  • Partnerschaft und Familie

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

  • Basisinformationen

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält folgende Daten:

    • die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor
    • den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten
    • den Ort und Tag der Eheschließung

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Mehrsprachige Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind Vorfahren oder Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel)
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von:

    • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurden.
    • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind.
  • Ablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder per Post beantragen.

    Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Beantragung per Mail

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen. 
    • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes.
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • urkunden@inneres.bremen.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Eheurkunde.

    Beantragung per DE-Mail

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inkl. gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
    • Unsere DE-Mailadressen lauten:
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Beantragung per Post

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit. Dies kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie beides zusammen an das zuständige Standesamt.
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Eheurkunde.

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.

    Weitere Hinweise

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Benötigte Unterlagen

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

      schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel:

      einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 15,00 EUR pro Urkunde
    bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.

    Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.

    Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
    Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausstellung der Eheurkunde ist 80 Jahre ab Registererstellung möglich.

    Informationen zu älteren Eheregistern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.02.2026

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