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Eichung beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie möchten, dass einzelne Messgeräte oder Stichproben von Messgeräten geeicht werden? Dann müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Näheres erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

    Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

    Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

    Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

    • des Handels: zum Beispiel Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
    • des Arbeits- und Umweltschutzes und
    • der Polizei: zum Beispiel Radarmessgeräte

    Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die in der Mess- und Eichverordnung geregelt sind.

    Voraussetzungen

    Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen. Das Messgerät muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
    • allgemeine Zulassung zur Eichung bzw. Baumusterprüfbescheinigung
    • bei EG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischen Zulassungsbehörde
    • Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschiften, europäischer Messgeräterichtlinie oder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)
  • Ablauf

    Als Verwender oder Verwenderin von Messgeräten müssen Sie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen. Die Eichung erfolgt in der Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. Das heißt der oder die Eichbeamt:in kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (zum Beispiel bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (zum Beispiel bei Fahrzeugwaagen). Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme müssen Sie einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Eichung vorlegen. Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    verwaltungsgerichtliche Klage

  • Benötigte Unterlagen

    • Keine.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Ein Antrag auf Eichung ist mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung über das Eichfristende hinaus ist danach nur auf Antrag möglich. Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwender das Erforderliche zur Durchführung der Eichung getan hat.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt im Einzelfall abhängig von der Dringlichkeit und bestehenden Behördenkapazitäten, gegebenenfalls auch nach Terminabstimmungen mit Dritten.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 26.01.2026

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